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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 22. Jahrgang - Samstag 27. Juni 2020 - Woche 26/2020 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-103. Bekanntmachung über die Festlegung des Wahltermins und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der direkt in den Integrationssrat der Stadt Niederkassel zu wählenden Mitglieder 1. Der Rat der Stadt Niederkassel hat den Termin für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder auf Sonntag, den 04. Oktober 2020 festgelegt. Die Wahlzeit dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr. 2. Hiermit fordere ich nach § 10 der Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Niederkassel zu wählenden Mitglieder zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Hierzu weise ich auf Folgendes hin: a) Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag, den 17. August 2020, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist) im Rathaus der Stadt Niederkassel, Rathausstr. 19, zweites Obergeschoss, Zimmer 234, einzureichen (§ 10 Ziffer 10 der Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Niederkassel zu wählenden Mitglieder). Ich empfehle, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 17. August 2020 abzugeben, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können. b) Wahlvorschläge können von Gruppen von Wahlberechtigten sowie Bürgerinnen und Bürgern (Listenwahlvorschlag) oder einzelnen Wahlberechtigten sowie Bür-gerinnen und Bürgern (Einzelbewerber/in) eingereicht werden. Jede/r Wahlvorschlagsberechtigte/ r kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. c) Im Zusammenhang mit dem Wahlvorschlag hat jede/r Bewerber/in zu erklären, dass er/sie - der Aufnahme in den Wahlvorschlag schriftlich zustimmt, - die Voraussetzungen der Wählbarkeit entsprechend § 8 der Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Niederkassel zu wählenden Mitglieder erfüllt. d) Jeder Listenwahlvorschlag muss von der Leitung der den Wahlvorschlag einreichenden Gruppe unterzeichnet sein und den Nachweis enthalten, dass die Benennung und Aufstellung der Berwerber/ Bewerberinnen nach demokratischen Grundsätzen erfolgt ist. e) Der Wahlvorschlag muss Vornamen und Familiennamen, die Staatsangehörigkeit, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift der Hauptwohnung der Wahlbewerberin/des Wahlberwerbers enthalten. Darüber hinaus muss der Wahlvorschlag Vornamen und Familiennamen, die Staatsangehörigkeit, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift der Hauptwohnung der/des persönlichen Stellvertreters/ Stellvertreterin enthalten, soweit ein/e solche/r benannt wird. f) Jeder Wahlvorschlag muss als „Listenwahlvorschlag“ oder als „Einzelberwerber/in“ gekennzeichnet und mit einer Bezeichnung des Wahlvorschlages versehen sein. Fehlt diese, tritt ersatzweise der Name des ersten Bewerberes/ der ersten Bewerberin an die Stelle der Wahlvorschlagsbezeichnung. g) Für die Wahlvorschläge sind die Formblätter zu verwenden, die das Wahlamt der Stadt Niederkassel, Rathausstr. 19, zweites Obergeschoss, Zimmer 234, bereithält. h) Der Wahlvorschlag ist in Block- oder Maschinenschrift in lateinischen Buchstaben abzufassen. Amtssprache ist Deutsch. Niederkassel, den 18. Juni 2020 Stadt Niederkassel gezeichnet Dr. Smith Beigeordneter Ende: Öffentliche Bekanntmachungen Wenn das Zeugnis Sorgen bereitet Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Die Schulpsychologische Beratungsstelle des Rhein-Sieg- Kreises bietet auch in diesem Jahr wieder Unterstützung und Beratung bei allen Fragen rund um das Thema Zeugnisse an. Da diese aber nicht wie üblich am letzten Schultag vor den Sommerferien, sondern zeitversetzt den Schülerinnen und Schülern ausgehändigt oder postalisch nach Hause geschickt werden, wird es in diesem Schuljahr kein klassisches Zeugnistelefon geben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen jedoch bei dringenden Fragen Eltern, Lehrpersonal sowie Kindern und Jugendlichen telefonisch und für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung. Die schulpsychologische Beratungsstelle ist montags bis donnerstags in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr entweder telefonisch über 02241/13-2366 oder per E-Mail über schulpsychologische.beratungsstelle@ rhein-siegkreis. de erreichbar. Weitere Informationen: h t t p s : / /www. r h e i n - s i e g - kreis.de/vv/produkte/Amt_57/A bteilung_57.2/ Schulpsychologische_Beratungsstelle_. php 'HPEHJDEWHQ .LQGXOLHEH staatlich anerkannt staatlich anerkannt .8167.2//(*J*PE+ *(6$076&+8/(%(58)/,&+(6 *<01$6,80)h5*(67$/781* $.$'(0,( )h5 .8167 '(6,*1 ELVELV.ODVVH $ELWXU)DFKDELWXU 0LWWO5HLIH+DXSWVFKXOUHLIH 9ROOHLWVWXGLXP 56$.*5(<',3/20 ,+.=HUWL¿NDW /HUQVWDQG$EL15:6SLWH -DKUHV5FNEOLFN$OOHLP-RE :HKUVWU‡+HQQHI‡7HO‡ZZZUVDNGH q


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