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MoZ Ausgabe 26/20 I Seite 14 aktuell ... denn wir sind von hier! Kein Anpflanzen von fremden Pflanzen in der freien Natur – gesetzliche Neuregelungen seit März Rhein-Sieg-Kreis (an) – Seit dem 2. März 2020 dürfen gebietsfremde Pflanzen nicht mehr in der freien Natur angepflanzt werden. Darauf weist das Amt für Umwelt und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises hin. Das Verbot betrifft Arten, Unterarten und auch Teilpopulationen. Zukünftig ist es nicht erlaubt, in der freien Landschaft im Rhein- Sieg-Kreis beispielsweise Flieder, Thuja, Feuerdorn oder Kirschlorbeer anzupflanzen. Ebenso ist es verboten, dort Haselnusssträucher aus dem Schwarzwald, Kornblumen von der Schwäbischen Alb oder Mohn aus der Uckermark auszubringen. Die gesetzliche Neuregelung betrifft allerdings nur die freie Natur, und nicht innerstädtische oder innerdörfliche Bereiche. Als freie Natur ist dabei der jeweils vorhandene unbesiedelte Bereich zu verstehen – Hausgärten und Sportanlagen fallen nicht darunter. „Die in Bau- und Supermärkten erhältlichen Saatgutmischungen können daher weiterhin im Hausgarten genutzt werden, nicht aber auf einer Wiese in der freien Landschaft“, erläutert Rainer Kötterheinrich, der Leiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises. „Ebenso ist es unzulässig, in der freien Landschaft einen Garten mit gebietsfremden Pflanzen neu anzulegen.“ Der Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft ist von der gesetzlichen Regelung ausgenommen. c Sumer Sale auf ales was blüht 30 % Unsere Öffnungszeiten während der Sommerferien: Montag - Donnerstag: 8.30 - 13.30 Uhr Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr & 14.30 - 17.30 Uhr Ihr Samstag: 8.30 - 14.00 Uhr Sonntag: 10.00 - 12.00 Uhr Florist Blumen Odenthal Am Friedhof 2a 53842 Troisdorf 0 22 41/ 40 37 38 blumen.odenthal@t-online.de


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