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MoZ Ausgabe 22/20 I Seite 28 ... denn wir sind von hier! Statement zum Generali Köln Marathon 2020 (Li) - Nachdem der Berliner Senat alle Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmern bis zum 24. Oktober 2020 abgesagt hat, ist es nun amtlich, dass der diesjährige Marathon in Berlin am 27. September 2020 endgültig abgesagt und nicht stattfinden wird. Dieses Szenario macht auch den Verantwortlichen des Köln Marathon am 4. Oktober 2020 einiges Kopfzerbrechen, die möglichst bald eine politische Entscheidung brauchen, um planen zu können. Momentan haben sich etwas über 12.000 Läuferinnen und Läufer angemeldet, jedoch sind auf Grund des Unsicherheitsfaktor kaum noch weitere Anmeldungen eingegangen. Sebastian Becker, Leiter der Kommunikation im Orga Team der Veranstaltungs- und Werbe GmbH macht sich über das Innenleben eines Veranstalters so seine Gedanken und brachte diese zu Papier. Nachdem der "City-Triathlon" sowie der Radklassiker "Rund um Köln" der Corona-Pandemie zum Opfer gefallen sind, ist unser Fokus nun auf den Generali Köln Marathon gerichtet. Für uns als Veranstalter steht unser größtes diesjähriges Event am Sonntag, den 4. Oktober 2020 an. Die Unsicherheit wächst, da nicht nur fehlende Anmeldungen uns Kopfzerbrechen bereiten. Auch die Tatsache, dass zahlreiche Frühjahrsläufe in den Herbst verlegt wurden - London, Paris, Rotterdam, Bonn - sowie publikumsstarke Messen wie die FIBO, die jetzt am Marathon-Wochenende in Köln stattfinden soll, machen die augenblickliche Situation nicht besser. Trotz unserer Größe sind wir ein ehrenamtlich geführter Verein, der seine eigene GmbH beauftragt, Sportveranstaltungen zu organisieren. Überschüsse, wenn es solche gibt, verbleiben zu 100% im Unternehmen und werden in die Veranstaltungen eingebracht, so wie die Satzung des Vereins es verlangt. Warum erwähnen wir das - weil am Ende die Einnahmen zählen. Und daraus ergibt sich ein Dilemma - die Startgelder. Was passiert bei einer Absage mit den Startgeldern? Es ergeben sich aus unserer Sicht folgende Möglichkeiten: Verlegung - ob das betriebswirtschaftlich Sinn macht bleibt dahingestellt, denn bei einer Verlegung im Herbst muss mit erheblich weniger Teilnehmer/innen gerechnet werden. Der Aufwand bleibt aber der Gleiche. Übertrag der Startgelder in das kommende Jahr - Auch dieses Event muss finanziert werden, es verlagert nur das Problem ins Folgejahr, weil ja auch schon Kosten angefallen sind. Erstattung der Startgelder - Bedeutet keine Einnahmen für den Veranstalter, keine Deckung der laufenden Kosten und der bereits erfolgten Vorleistungen. Wenn keine bzw. ausreichenden Rücklagen vorhanden sind, welche die laufenden Kein Marathon mehr in Köln??? - et kütt wie et kütt Betriebskosten decken (Personal, Miete, Darlehen etc.), führt das unweigerlich zur Insolvenz. Das heißt Aus und Vorbei - kein Marathon mehr in Köln. Nicht in diesem Jahr und nicht im nächsten Jahr. Anteilige Erstattung der Startgelder - Je nach Höhe des Anteils hilft es dem Veranstalter zumindest die laufenden Betriebs/ Vereinskosten zu decken. So könnte ein Veranstalter, wenn noch Rücklagen vorhanden sind, sicherlich überleben. Spende der Startgelder - Keine Erstattung der Startgelder. Bereits angefallene Kosten könnten zum Großteil gedeckt werden. Das wäre ein Beitrag von jedem Teilnehmer/ in die Veranstaltung zu erhalten. Jeder muss für sich selbst entscheiden mit der Situation umzugehen. Zur Zeit hören wir nicht auf zu planen und müssen abwarten, wie die Landesregierung NRW nach den bis zum 31. August 2020 verhängten Auflagen für Großveranstaltungen in Folge entscheiden wird. q


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