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MoZ aktuell Ausgabe 20/20 I Seite 12 ... denn wir sind von hier! Interessenbekundungsverfahren für 6 gruppige Kita in Niederkassel Rheidt wird eingeleitet (Thü) - Am 12.05.2020 hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt Niederkassel einstimmig beschlossen, ein Interessenbekundungsverfahren für die Trägerschaft einer noch zu errichtenden 6 gruppigen Kindertagesstätte in Niederkassel Rheidt einzuleiten. Hintergrund ist, dass die Stadt Niederkassel, durch Zuzug, Geburtensteigerung und verstärkten Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung vor allem bei den unter 3 jährigen einen entsprechenden Bedarf aufweist. Des Weiteren sollen Überbelegungen in Niederkasseler Kitas dadurch abgebaut werden. Die Kindertagesstätte soll unmittelbar angrenzend an das geplante neue Wohngebiet BP 158 in Rheidt entstehen und die Betreuungsbedarfe der dort lebenden Familien aufnehmen. Der zentrale Standort wurde darüber hinaus auch gewählt, um Familien verschiedener Stadtteile Niederkassels ansprechen zu können. Die Einrichtung soll Kinder von 1 Jahr bis zum Schuleintritt betreuen. Eine Inbetriebnahme wird für Herbst/ Winter 2022 erwartet. Die Stadt beantragt zur Errichtung eines attraktiven Gebäudes mit entsprechendem Außengelände, Mittel aus dem U6 Investitionsprogramm des Landes NRW. Bis zu 90% der Kosten können hierüber refinanziert werden. Gemäß § 4 SGB VIII soll der Betrieb der Kita vorrangig durch einen Träger der freien Jugendhilfe erfolgen. Die Festlegung von Auswahlkriterien für die Trägerschaft erfolgte im JHA am 12.05.2020: 1. Die Auswahl des Trägers erfolgt auf der Basis des § 5 (Wunsch- und Wahlrecht) und § 80 (Jugendhilfeplanung) SGB VIII. Aus planerischer Sicht werden 3x Gruppenform II und 3 x Gruppenform III angestrebt. 2. Aufgrund des Umfangs der Maßnahme ist es erforderlich, dass der Träger - möglichst durch Referenzen belegt - die Erstellung und den Betrieb der 6- gruppigen Einrichtung bewältigen kann. 3. Die Bereitschaft, die Maßnahme durch Inanspruchnahme des U6 Investitionsprogramms zu realisieren, ist Voraussetzung für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren. 4. Der Träger legt ein Konzept vor, in dem die Bausteine: Inklusion und Sprachförderung im Besonderen ausgeführt sind. 5. Der Träger stellt dar, wie er bedarfsgerechte flexible Öffnungszeiten in der Kindertageseinrichtung umsetzen kann. 6. Der Träger trifft Aussagen zur Übernahme seines Trägeranteils gemäß KiBiz. Bewerbungsschluss ist der 30.06.2020. Die Auswahl des Trägers erfolgt in einer Sondersitzung am 12.08.2020 im Jugendhilfeausschuss.   q


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