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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 21. Jahrgang - Samstag 18. Mai 2019 - Woche 20/2019 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-103. Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Niederkassel I. Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2017 wurden gem. § 103 V GO durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner mbH, Bornheim, nach den gesetzlichen Vorschriften geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wurde im Prüfungsbericht vom 20.07.2018 zusammengefasst und vom Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Niederkassel in der Sitzung am 25.09.2018 beraten. Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) hat sich den Prüfungsbericht durch Beschluss zu eigen gemacht und das Ergebnis seiner Beratungen in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Der Bestätigungsvermerk hat folgenden Wortlaut: Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Niederkassel hat den Jahresabschluss 2017 und den Lagebericht der Stadt Niederkassel unter Zugrundelegung des Prüfberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner mbH, Bornheim, geprüft und den nachfolgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt: „Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie den Lagebericht der Stadt Niederkassel für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Niederkassel. Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Niederkassel sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Niederkassel sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach Beurteilung durch den Rechnungsprüfungsausschuss aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Niederkassel. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage der Stadt Niederkassel und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ II. Beschlussfassung des Rates der Stadt Niederkassel vom 11.10.2018 Entsprechend der einstimmigen Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 25.09.2018 - hat der Rat der Stadt Niederkasel das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2017 zur Kenntnis genommen, - hat der Rat der Stadt Niederkassel gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den vom Rechnungsprü-fungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2017 festgestellt, - hat der Rat der Stadt Niederkassel beschlossen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.146.836,05 € mit einem Betrag von 936.286,08 € der Ausgleichsrücklage sowie mit einem Betrag von 1.210.549,97 € der allgemeinen Rücklage zu entnehmen, - haben die Mitglieder des Stadtrates gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen. III. Wesentliche Ergebnisse des Jahresabschlusses 1. Ergebnisrechnung: Die Ergebnisrechnung für das Jahr 2017 schloss mit einem Jahresfehlbetrag von 2.146.836,05 € ab. 2. Finanzrechnung: Die Finanzrechnung für das Jahr 2017 schloss mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 190.636,86 € ab. Der Kassenbestand zum 31.12.2017 betrug 10.836.042,97 €. 3. Ausgleichsrücklage: Die Ausgleichsrücklage war zum 31.12.2017 aufgebraucht. 4. Bilanz: IV. Bekanntmachungsanordnung Der vom Rat der Stadt Niederkassel am 11.10.2018 festgestellte Jahresabschluss 2017 ist gem. § 96 II GO NW dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Bericht vom 12.10.2018 angezeigt und von diesem mit Verfügung vom 06.12.2018 zur Kenntnis genommen worden. Der Jahresabschluss 2017 der Stadt Niederkassel wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. V. Einsichtnahme Der Jahresabschluss 2017 steht ab Bekanntmachung bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses gem. § 96 II GO NW zur Einsichtnahme bei der Stadtverwaltung Niederkassel im Rathaus, Rathausstr. 19 in Niederkassel, Zimmer Nr. 127, zu den Öffnungszeiten montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr. donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr, freitags von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr sowie außerhalb dieser Zeiten nach vorheriger Vereinbarung zur Verfügung. Nach § 117 GO NW haben Städte und Gemeinden auch zur Information der Einwohner einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung erläutert wird. Der Beteiligungsberichtes zum 01.01.2018 liegt im Rathaus Niederkassel, Zimmer 127, zur Einsichtnahme während der o. a. Dienststunden sowie darüber hinaus nach telefonischer Vereinbarung aus. Niederkassel, den 10.05.2019 Vehreschild Bürgermeister Ende: Öffentliche Bekanntmachungen


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