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Hinweise: Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 21. Jahrgang - Samstag 11. Mai 2019 - Woche 19/2019 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-103. • Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werdensollte, würde deren Verschul-den dem Vollmachtgeber zugerechnet werden. • Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de Im Auftrag (LS) gez. Kopka Ltd. Regierungsvermessungsdirektor Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung mit Gebietskarte wird auch auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/meschenich/index.html veröffentlicht. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren finden Sie unter: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/datenschutzhinweise.pdf Ende: Öffentliche Bekanntmachungen Ende: Öffentliche Bekanntmachungen Wahlbekanntmachung für die Wahl zum Europäischen Parlament 1. Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. 2. Die Stadt Niederkassel ist in folgende 20 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Folgende Wahllokale sind barrierefrei bzw. nicht barrierefrei: 010 Grundschule Lülsdorf, Kirchstr. barrierefrei 020 Hauptschule Lülsdorf, Kopernikusstr. barrierefrei 025 Hauptschule Lülsdorf, Kopernikusstr. barrierefrei 030 Grundschule Lülsdorf, Kirchstr. barrierefrei 040 Hauptschule Lülsdorf, Kopernikusstr. barrierefrei 050 Seniorentreff Ranzel, Porzer Str. 22 barrierefrei 060 Grundschule Ranzel, Porzer Str. 72 barrierefrei 070 Grundschule Ranzel, Porzer Str. 72 barrierefrei 080 Grundschule Niederkassel, Annostr. 3 barrierefrei 090 Grundschule Niederkassel, Annostr. 3 barrierefrei 101 Grundschule Niederkassel, Annostr. 3 barrierefrei 102 Kath. Pfarrheim, Kirchweg 12 barrierefrei 110 Rheidter-Werth-Schule, Vollbergstr. barrierefrei 120 Rheidter-Werth-Schule, Vollbergstr. barrierefrei 130 Rheidter-Werth-Schule, Vollbergstr. barrierefrei 140 Rheidter-Werth-Schule, Vollbergstr. barrierefrei 160 Alfred-Delp-Realschule, Mondorf, Langgasse 126 barrierefrei 170 Grundschule Mondorf, Beckergasse barrierefrei 180 Grundschule Mondorf, Beckergasse barrierefrei 190 Altentagestätte Mondorf, Meindorfer Str. 45 barrierefrei In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 29. April bis zum 05. Mai 2019 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr im Rathaus Niederkassel, Rathausstr. 19, 53859 Niederkassel zusammen. 3. Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in deren/dessen Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist. Die Wähler/innen haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger/innen einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Wähler/in erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jede/r Wähler/in hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber/innen der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung der/des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der/Die Wählerin gibt seine/ihre Stimme in der Weise ab, dass er/sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von dem/der Wähler/in in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine/ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler/innen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist, a. durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Rhein-Sieg-Kreises oder b. durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Wahlamt der Stadt Niederkassel einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel ( in verschlossenem Stimmzettelumschlag ) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jede/r Wahlberechtigte kann ihr/sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Niederkassel, den 07. Mai 2019 Stadt Niederkassel In Vertretung Gez. Esch Erster Beigeordneter


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