Page 8

Montagszeitung_KW1719

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 21. Jahrgang - Samstag 27. April 2019 - Woche 17/2019 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-103. 25. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Krankentransport- und Rettungsdienst der Stadt Niederkassel vom 26.04.2019 Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 – SGV NRW S. 2023) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712) in Verbindung mit den §§ 2, 14 und 15 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG) vom 24.11.1992 (GV NRW S. 458) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - hat der Rat der Stadt Niederkassel am 26.02.2019 folgende Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Krankentransport- und Rettungsdienst der Stadt Niederkassel beschlossen: Artikel 1 § 2 Abs. 1 der Gebührensatzung wird wie folgt geändert: (1) Die Gebühr beträgt 1. für den Krankentransport eines Patienten 100,00 Euro Grundgebühr + 2,90 Euro pro Transportkilometer 2. für den Einsatz von Rettungstransportwagen für den Transport eines Patienten 548,00 Euro 3. für den Einsatz des Notarzteinsatzfahrzeuges 183,00 Euro Artikel 2 Die 25. Änderungssatzung tritt am 15.03.2019 in Kraft. Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Niederkassel, den 26.04.2019 Stephan Vehreschild Bürgermeister Ende: Öffentliche Bekanntmachungen Die vertrauliche Geburt als Alternative zur anonymen Form der Kindsabgabe. Das bereits im 1. Mai 2014 in Kraft getretene Gesetz gilt zum Schutz von Neugeborenen und zur Hilfe für Frauen in ungeplanten Schwangerschaften. Das Hilfetelefon “Schwangere in Not” ist rund um die Uhr, kostenfrei, vertraulich, sicher, in 18 Sprachen Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) erreichbar: „Schwangere in Not“ Telefon: 0800 / 40 40 020.


Montagszeitung_KW1719
To see the actual publication please follow the link above