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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 21. Jahrgang - Samstag 06. April 2019 - Woche 14/2019 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-103. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung der Stadt Niederkassel für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 Aufgrund der §§ 78 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Niederkassel mit Beschluss vom 26.02.2019 folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Ergebnis- und Finanzplan Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019 und 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird 2019 2020 im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 92.112.611 EUR 93.244.505 EUR dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 93.940.252 EUR 94.295.472 EUR im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 86.414.064 EUR 87.892.084 EUR dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 85.200.975 EUR 85.278.921 EUR dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 7.945.564 EUR 4.641.546 EUR dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 27.791.265 EUR 27.553.739 EUR dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 21.247.201 EUR 25.690.860 EUR dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 3.936.498 EUR 6.385.089 EUR festgesetzt. § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 2019 2020 21.247.201 EUR 24.024.193 EUR festgesetzt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 2019 2020 20.547.000 EUR 0 EUR festgesetzt. § 4 Inanspruchnahme der Rücklagen Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraus sichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 2019 2020 1.827.641 EUR 1.050.967 EUR festgesetzt. § 5 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2019 2020 20.000.000 EUR 20.000.000 EUR festgesetzt. § 6 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wie folgt festgesetzt: 2019 2020 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 270 v. H. 270 v. H 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 600 v. H. 600 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 450 v. H. 450 v. H. § 7 Haushaltssicherungskonzept Entfällt. § 8 Stellenplan 1. In den Stellenplänen für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 sind bestimmte Stellen als „künftig wegfallend“ (kw) oder als „künftig umzuwandeln“ (ku) ausgewiesen. Daraus ergeben sich die nachstehenden Rechtsfolgen: kw-Vermerke: Die Stelle entfällt bei Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers / der derzeitigen Stelleninhaberin. ku-Vermerke: Bei jedem Freiwerden einer mit einem ku-Vermerk versehenen Planstelle ist diese Stelle entsprechend ihrem tatsächlichen Stellenwert umzuwandeln. 2. Im Stellenplan für Beamte ausgewiesene Stellen können auch mit tariflich Beschäftigten entsprechender Entgeltgruppe nach dem TVöD besetzt werden (siehe nachstehende Tabelle). Im Stellenplan für tariflich Beschäftigte ausgewiesene Stellen können auch mit Beamten entsprechender Besoldungsgruppe besetzt werden (siehe nachstehende Tabelle).


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