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MoZ Ausgabe 13/20 I Seite 30 aktuell ... denn wir sind von hier! Leserbrief Thema: Rheinspange 553, Untersuchungsumfang fü r die Variantenauswahl Hier: Leserbrief vom Bü rgerverein Urfeld, IVWU Interessenvertretung Waldsiedlung, Bü rgerinitiative Niederkassel Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kolks, durch die Ihrerseits durchgeführte frühzeitige und umfassende Informationspolitik zum Projekt Rheinspange 553, hat sich nach kritischer Durchsicht in folgenden Punkten zum Verkehrswegeplan - Verkehrsgutachten - Faunistische Planungsraumanalyse erheblicher Klärungsbedarf eingestellt, der weitere Untersuchungen erfordert. Nach Ansicht der Bürgerinitiativen in Niederkassel und Urfeld ist daher ein, zu Ende April vorgesehener, Variantenauswahl für eine Rheinquerung nicht objektiv und somit in dieser Form abzulehnen. Verkehrswegeplan: Die Grundlage für die derzeitige Planung der Rheinquerung ist das Projekt A553- G10-NW im Bundesverkehrswegeplan. Für die bei der Anmeldung zugrunde gelegte Notwendigkeit aus Sicht des Landes, wird ausdrücklich nur eine Querung von der A553/L150/Rheinquerung Godorf/A59 Köln-Lind in Betracht gezogen. Selbst bei der zugrundegelegten Alternativprüfung (Absatz 1.4.) wird einer räumlichen Alternative im linksrheinischen Gebiet kaum eine Chance gegeben. Der ursprünglich vorgesehene Ausgangspunkt für eine Rheinquerung ist - stand heute nicht mehr weiter verfolgt worden. Sollte sich aber eine bauliche Veränderung ergeben so wird (Absatz 1.3) festgehalten, dass die Bauwürdigkeit erneut zu prü fen ist! Diese ist unserer Meinung nicht mehr gegeben, denn alles was von der ursprünglichen Querung im Norden abweicht, dient lediglich der Stauumfahrung bzw. Als Entlastungsbrücke wegen Instandsetzungsarbeiten - siehe Verkehrsgutachten. Dies ist auf jeden Fall abzulehnen, da die Belastung der Region durch diese zusätzliche Brücke nicht mehr im Verhältnis zum Nutzen steht. Verkehrsgutachten Die aktuellen Verkehrsprobleme auf dem Kölner Ring liegen nach unserer Einschätzung zum großen Anteil an der Sperrung der Leverkusener Brücke für den Schwerverkehr, sowie an den Erweiterungsmaßnahmen an der A3 von 3 auf 4 Spuren im Osten von Köln. Beeinträchtigungen bei dem Umbau des Kölner Rings im Süden auf 4 Spuren und der Sanierung der Nordbrücke in Bonn sind weitere Problempunkte in den kommenden Jahren. Die bisherigen Untersuchungen decken insbesondere diese Fragestellung ab, was die Bauwürdigkeit der Brücke - mit seinem ursprünglichen Anspruch - in Frage stellt. Die bisher vorgelegten Unterlagen erlauben aus unserer Sicht keine objektive Variantenauswahl für die Rheinspange, die Bürgerinitiativen in Urfeld und Niederkassel fordern deshalb weitere Untersuchungen: Langfristig sind nur der Lückenschluss der A1 und eine Überlastung des Kölner Rings für die Bewertung der Rheinspange bedeutsam. Eine Berücksichtigung dieser Verkehrsströme nach dem Lückenschluss ist daher notwendig. Eine leistungsfähige Verbindung zur A 61/ A1 über die L 150 nach Brühl oder zur L192 nach Heimerzheim ist dafür unabdingbar. Die diesbezüglichen Erhebungen und Modellannahmen sind zu erstellen! Berücksichtigung der von den Gutachtern empfohlenen Kreuzungsvariante in Godorf anstelle des leistungsschwachen Kleeblatts. - Berücksichtigung eines Ausbaus der L150 zur Autobahn, wie in der AufgabensteIlung des Gutachtens aufgeführt, mit einem leistungsfähigen Anschluss an die A553. Die Anschlüsse an die A555 haben einen direkten und maßgeblichen Einfluss auf das untergeordnete Netz. Eine Ergänzung der Verkehrszählungen an dem linksrheinischen untergeordneten Netz ist sinnvoll, insbesondere in Brühl und an der L192, an der seit längerem durch die Vollsperrung eine untypische Verkehrssituation herrscht. Aufgrund der erheblichen Verkehrszunahme in der Stadt Wesseling bei der Südvariante sind Anpassungen im untergeordneten Netz erforderlich, diese sollten bei der Kostenschätzung mit berücksichtigt werden. Mit dem jetzt vorliegenden Verkehrsgutachten sind die langfristigen Verkehrsaufkommen gar nicht und die untersuchten Möglichkeiten unzureichend dargestellt. Ein Variantenvergleich ist deshalb abzulehnen. Planungsraumanalyse Wir verweisen hier, auf die in der Ratssitzung in Wesseling vom 18.02.2020 an Sie übergebene Auswertung von Herrn Wittling (dort separat anforderbar). Ergänzend dazu sei zu erwähnen, dass sich aktuell der Eindruck aufdrängt, dass der formale Schutzstatus der Kiesbänke am Langeier Bogen als FFH-Gebiet auch zur Verhinderung der Nordvariante genutzt wird. Da der Schutz der Natur Vorrang haben sollte, erwarten die Initiativen eine vergleichende ökologische Untersuchung der Fischfauna an den Kiesbänken in Ur-


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