Page 26

Montagszeitung_KW1320

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 86 Abs. 1 Nr. 20 BauO NW handelt, wer entgegen 1. § 2 Abs. 1 Satz 1 die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen oder sonstigen Anlage vornimmt, ohne den hierdurch ausgelösten Stellplatzbedarf oder Mehrbedarf an notwendigen Stellplätzen oder notwendigen Abstellplätzen in ausreichender Zahl hergestellt zu haben; 2. § 2 Abs. 1 Satz 2 notwendige Stellplätze oder notwendige Abstellplätze nicht dauerhaft unterhält; 3. § 2 Abs. 4 Satz 1 notwendige Stellplätze oder notwendige Abstellplätze zweckentfremdet. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 EUR geahndet werden. (3) Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in seiner jeweils gültigen Fassung findet Anwendung. (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig wird die Stellplatzsatzung der Stadt Niederkassel vom 15.12.2019 aufgehoben. Liebe Kunden, Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 22. Jahrgang - Samstag 28. März 2020 - Woche 13/2020 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-103. § 6 Ordnungswidrigkeiten § 7 Inkrafttreten Aufgrund der aktuellen Ereignisse wird die bereits angekündigte Feier zum zehnjährigen Jubiläum leider nicht statt=nden und zu gegebener Zeit nachgeholt. Im Vordergrund steht unser aller Gesundheit! Unser Dienstleistungsbetrieb bleibt unter Einhaltung der Hygiene und Abstandsvorschriften geö<net. Kundenbesuche im Geschäft sind jedoch auf maximal 1 Person beschränkt. Erreichbar ist "Gardinenträume" unter 0228 - 184 987 59 bzw. 0177 - 342 342 1 sowie per Mail an: Kathleen-Zurawski@t-online.de Bleiben Sie Gesund! Raumausstattermeisterin Kathleen Zurawski Beckergasse 17 • D-53859 Niederkassel-Mondorf www.gardinentraeume.de NACH WIE VOR: Kostenlose Montage unserer Plissees/Sonnenschutz-Anlagen (ganzjährig) Ö+nungszeiten: Mo. -- FFr.: 9.30 -13.00 Uhr & 15.00 - 18.00 Uhr Sa.: 9.00 - 12.00 Uhr Mittwoch ab 13.00 Uhr nach Vereinbarung Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-schriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntma-chung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Anlage: Stellplatzzahlen - siehe nachfolgende Seiten Niederkassel, den 26.03.2020 Stephan Vehreschild Bürgermeister


Montagszeitung_KW1320
To see the actual publication please follow the link above