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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 22. Jahrgang - Samstag 28. März 2020 - Woche 13/2020 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-103. Ende: Öffentliche Bekanntmachungen 6. Änderungssatzung vom 23.03.2020 zur Satzung der Stadt Niederkassel über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder sowie für die Nutzung der Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagesschule im Primarbereich vom 02.07.2014 Auf der Grundlage des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV NRW 2023), der §§ 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 172 / SGV NRW 610), des § 90 des Sozialgesetzbuches – Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1998 (BGBl. 1, S. 3546), der §§ 50, 51 des Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung – KiBiz) vom 03.12.2019 (GV. NRW S. 877 bis 942), Artikel 2 Ziffern 2-4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTG) vom 19.12.2018, BGBl. I 2018 Nr. 49 S. 2696 f. sowie des § 9 Abs. 3 S. 4 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) vom 15.02.2005 (GV. NRW. S. 102) – in den jeweils zur Zeit gültigen Fassungen - wurde im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW am 23.03.2020 folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1 § 3 Abs. 4 S. 8 ff. sowie § 3 Abs. 5 werden gestrichen. Artikel 2 § 5 Abs. 1 wird wie folgt geändert: Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertagesstätten durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ist gemäß § 50 KiBiz ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei. Artikel 3 § 5 Abs. 7 S. 1 wird wie folgt geändert: Für sogenannte „Kann-Kinder“, die auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wird das laufende vorletzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ab dem 01.12. beitragsfrei gestellt. Artikel 4 § 10 Inkrafttreten: Diese Änderungssatzung tritt am 01.08.2020 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens– und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung nicht öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Anlagen: Beitragstabellen Niederkassel, den 26.03.2020 Stephan Vehreschild Bürgermeister Beitragstabelle über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertagesstätten Beitragstabelle über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der OGS


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