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Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Wussten Sie schon, dass die Exoten Herkulesstaude, Drüsiges Springkraut oder Gelbe Scheincalla ursprünglich als Gartenpflanzen über wilde, verbotene Gartenentsorgung in die heimische Natur gelangt sind? Jetzt sind die teilweise giftigen Pflanzen kaum mehr aus der freien Natur zu entfernen. Zudem verursacht der stetige Kampf gegen ein Ausbreiten der exotischen Pflanzen der Allgemeinheit Kosten. Aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit aber werden immer wieder dort, wo Wohngebiete an ein Waldgebiet grenzen, Gartenabfälle hinter der Grundstücksgrenze oder dem Zaun einfach in die Natur gekippt. „Das Grünzeug ist doch Dünger für den Boden“ oder „Der Grasschnitt verrottet doch“, lauten die Aussagen, wenn „Gartenmüllsünder“ auf ihr Tun angesprochen werden. Aber: im Wald wächst kein Rasen! Und: Früchte oder Samen fremdländischer Pflanzen können so in die freie Natur gelangen. Der waldfremde Gartenabfall stört durch Krankheiten oder Zersetzungsprozesse das ökologische System. In dem entsorgten Grünzeug, den Pflanzen und dem Rasenschnitt, entwickeln sich Wärme, eine faulige und stinkende Brühe und übermäßiger Düngereintrag. Das kann schlimme Folgen haben: Jüngst mussten in einer Kommune des Rhein-Sieg-Kreises verkehrsunsichere Bäume gefällt werden. Sie waren aufgrund der illegalen Ablagerung von Gartenabfällen morsch geworden. Zudem zeigt die Erfahrung der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises: dort, wo wilde Gartenabfälle lagern, kommen über kurz oder lang auch Bauschutt, Batterien, Autoreifen oder Plastiksäcke dazu. „Gartenabfälle gehören in die Biotonne oder auf den Kompost! Sie dürfen nicht wild in die Natur gekippt werden!“, darauf macht Rainer Kötterheinrich, Leiter des Amtes für Umwelt und Naturschutz des Rhein- Sieg-Kreises, aufmerksam. „Durch die wöchentliche Abfuhr der Biotonne ist genügend Kapazität vorhanden – das Ablagern in der Natur ist daher nicht nötig und zudem verboten.“ Größere Mengen Grünabfall können mit den RSAG-Biosäcken entsorgt werden. Diese können an den vielen Verkaufsstellen im Rhein-Sieg-Kreis gekauft werden. Die Adressen der Verkaufsstellen finden sich im R S A G - A b f a l l k a l e n d e r (https://www.rsag.de/abfallkalender/); ebenso die Regelungen für anerkannte Eigenkompostiererinnen und Eigenkompostierer. Größere Mengen Gartenschnitt oder Astwerk, die gewerblich transportiert werden, erfordern einen Herkunftsnachweis. Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung von Gartenabfällen gibt es über das Umwelttelefon des Rhein-Sieg-Kreises, Telefon 02241/13-2200 oder über das RSAG-Kundencenter, Telefon 02241/306 306. q Gartenabfälle gehören in die Biotonne! Morsche Bäume wegen Gartenabfall in der Natur gefällt


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