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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 21. Jahrgang - Samstag 02. März 2019 - Woche 09/2019 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-103. Amtliche Bekanntmachung Bauleitplanung 1. Bebauungsplan Nr.: 139 Ra – 1. Vereinfachte Änderung Das Plangebiet liegt im Bereich der Ecke Gierslinger Straße/Porzer Straße südlich des Ortsteiles Ranzel. Die Gebietsabgrenzung ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich. Der Übersichtsplan erhebt bezüglich des Inhalts keinen Anspruch auf Genauigkeit. Er soll lediglich bezüglich der Abgrenzung einen Überblick vermitteln. Der Rat der Stadt Niederkassel hat in seiner Sitzung am 26.02.2019 folgende Beschlüsse gefasst: Der Rat der Stadt Niederkassel 1. beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 139 Ra in der Ortschaft Ranzel. Das Plangebiet liegt südlich der Ortschaft Ranzel an der Ecke Gierslinger Straße/ Porzer Straße, 2. beschließt, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abzusehen sowie 3. beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage auf der Grundlage des beantragten Vorhabens. Ziel und Zweck der Planung ist die vorhandene Verkaufsfläche eines großflächigen Einzelhandelsmarktes von 1.000 qm auf 1.390 qm zu erweitern, um die Versorgung des Gebietes zu verstärken. Die Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Internet-Seite der Stadt Niederkassel unter www.niederkassel.de/00071 veröffentlicht. Niederkassel, den 27.02.2019 Der Bürgermeister gez. Stephan Vehreschild Ende: Öffentliche Bekanntmachungen 25. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Krankentransport- und Rettungsdienst der Stadt Niederkassel vom Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 – SGV NRW S. 2023) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712) in Verbindung mit den §§ 2, 14 und 15 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG) vom 24.11.1992 (GV NRW S. 458) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - hat der Rat der Stadt Niederkassel am 26.02.2019 folgende Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Krankentransport- und Rettungsdienst der Stadt Niederkassel beschlossen: Artikel 1 § 2 Abs. 1 der Gebührensatzung wird wie folgt geändert: (1) Die Gebühr beträgt 1. für den Krankentransport eines Patienten 100,00 Euro Grundgebühr + 2,90 Euro pro Transportkilometer 2. für den Einsatz von Rettungstransportwagen für den Transport eines Patienten 548,00 Euro 3. für den Einsatz des Notarzteinsatzfahrzeuges 183,00 Euro Artikel 2 Die 25. Änderungssatzung tritt am 15.03.2019 in Kraft. Niederkassel, den 27.02.2019 Der Bürgermeister gez. Stephan Vehreschild


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