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• Der Sachverständige seines Vertrauens steht dem Geschädigten uneingeschränkt zu! • Ein Kostenvoranschlag reicht nicht zur vollständigen Schadenregulierung aus! • Berechtigte Schadenforderungen werden oft willkürlich gekürzt! • Ohne die Beweissicherung durch ein Gutachten bleibt der Geschädigte oftmals auf seinem Schaden sitzen! • Der Sachverständige und der Rechtsanwalt helfen Ihnen, Ihre berechtigten Schadenersatzforderungen gegenüber der Versicherung durchzusetzen. • Die Kosten müssen vom Verursacher übernommen werden! (red) - Die Versicherungen haben ein flächendeckendes Schadenmanagement aufgebaut, dessen vorwiegende Aufgabe es ist, die Kosten bei der Schadenregulierung zu senken. Diese “Kostensenkung“ geht größtenteils zu Lasten der Geschädigten. Hierzu kontaktiert die Versicherung den Geschädigten in kürzester Zeit, um den Schaden zu steuern. Es wird versucht, den Geschädigten davon abzuhalten, einen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt seines Vertrauens einzuschalten. Dadurch hat die Versicherung eine wesentlich stärkere Position gegenüber dem Geschädigten und kann Forderungen streichen. Hierzu nutzen die Versicherungen häufig Kürzungsbüros. Deren Aufgabe es ist, nach Vorgaben der Versicherung Schadenforderungen zu mindern. Es werden u.a. Positionen gekürzt, auf die der Betroffene Anspruch hat. Nur der Fachmann weiß was dem Betroffenen zusteht. Merkantile Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Aufwandsent schädigung, Schmerzensgeld u.v.m. wird oftmals nicht berücksichtigt! Nach geltender Rechtsprechung hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, einen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt seines Vertrauens hinzuzuziehen, um auszuschließen, dass der Geschädigte gegenüber dem regulierungspflichtigen Versicherer Nachteile erleidet. Die Kosten müssen vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung übernommen werden. Lassen Sie sich dieses Recht nicht nehmen! Ein Gutachten sichert Unfallbeweise! Im Streitfall können oftmals die im Gutachten gesammelten Beweise für Klärung sorgen. Ansprüche gegen den Schädiger sind häufig nur mit einem Gutachten durchsetzbar. Sollten Sie Hilfe nach einem Unfall benötigen, kann eine erste Beratung und in Augenscheinnahme des Schadens kostenfrei an unserer Kfz-Prüfstelle in Niederkassel-Ranzel erfolgen. Eine Besichtigung des Schadens kann auch bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden. Ingenieurbüro Fort GbR, Gierslinger Str. 8C 53859 Niederkassel Tel.: 02208 / 91 25 25 Unfallschaden, was nun? Der zertifizierte Kfz-Sachverständige Dipl.-Ing.(FH) Stephan Fort hilft Ihnen! $#++0$$" /)1*+$$1)#.#.)+ )0)'!&%'"$&!0& )+ &$$ !+ $*/)+""/")+)!-) *+0&" )"+&.")!&& !& ,+!+& )+ ,+!+& & &",)1)'')+ $ "&' +,(),*+$$ ... +,(),*+$$ Dipl.-Ing. (FH) Stephan Fort ist zertifizierter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und –bewertung. Er ist seit über 20 Jahren als selbstständiger Kfz-Sachverständiger tätig. IfS Zertifizierung nach DIN EN ISO/EC 17024 Anzeige


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