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Montagszeitung_KW0818

MoZ ... denn wir sind von hier! Seite 21 I Ausgabe 08/18 aktuell Ab 1. März: Schonzeit für Hecken und Gebüsche beachten Rhein-Sieg-Kreis (ar) – Am 1. März, beginnt die Schonzeit für Hecken und Gebüsche - bis zum 30. September dürfen diese dann weder gerodet noch abgeschnitten oder gar zerstört werden. Denn Hecken und Gebüsche brauchen die heimischen Vögel, Insekten, Säugetiere, Reptilien und Amphibien zum Schutz vor natürlichen Feinden. Die Gehölze dienen ihnen als Schlafund Ruheplätze sowie zur Aufzucht des Nachwuchses. Blattwerk, Knospen, Früchte und Samen sind außerdem kostbare Nahrungsmittelspender für die Tierwelt. Erlaubt sind in der siebenmonatigen Form- und Pflegeschnitte, wie beispielsweise das Zurückschneiden Zweige. Außerdem kann ein maßvoller Rückschnitt notwendig Blattwerk in Fußgängerwege oder Fahrbahnen hineinwachsen oder wenn an Ein- und Ausfahrten versperrt wird. „Durch Radikalschnitte würde Vögeln und anderen Tieren die Lebensgrundlage entzogen“, erklärt Naturschutz und bittet, auf die heimische Tierwelt und ihre Lebensräume AUF DIE LÄMMER… …FERTIG, LOS! 01. APRIL 2018 15 - 17 UHR Rücksicht zu nehmen. „Auch beim erlaubten behutsamen Form- und Pflegeschnitt sollte stets vorsichtig geprüft werden, ob sich nicht ein bewohntes Nest im Gezweige verbirgt.“ In diesem Fall sollte der Rückschnitt erst nach der Brutzeit Wer jedoch zum „Kahlschlag“ ansetzt, verstößt gegen das nordrhein westfälische Landschaftsgesetz und riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Weitere Informationen zur Schonzeit für Hecken und Gebüsche können beim Amt für Umwelt-und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises unter den Rufnummern 02241/13-2676 oder -3530 erfragt werden. q FISCHESSEN FISCHGERICHTE AB 12 EURO 30. MÄRZ 2018 Schonzeit nur behutsame der austreibenden sein, wenn Zweige und die Sicht in den Straßenraum Rainer Kötterheinrich, Leiter des Amtes für Umwelt- und erfolgen. OSTERN MIT DER FAMILIE EXKLUSIVER OSTERBRUNCH 01. & 02. APRIL 2018 11.30 - 14.30 UHR AM KARFREITAG FESTLICHE OSTERMENÜS 31. MÄRZ BIS 02. APRIL 2018 AB 18 UHR Unser Chefpatissier André Siebertz dekoriert mit Ihren Jüngsten Osterlämmer. Bei Kakao, bunten Streuseln, Haribo und Zuckerguss können sich Ihre Kleinen austoben. Für die Entspannung der Eltern sorgt unser Kaffeeklatsch ab 15 Uhr für 15 Euro p. P. Geniessen Sie die Osterzeit beim entspannten Osterbrunch im CLOSTERMANNS HOF! Der Brunch ist inklusive Mineralwasser, Orangen- und Multivitaminsaft, Kaffeespezialitäten sowie ein Glas Rheingauer Riesling Sekt. ROULADE VOM SEETEUFEL // DIM SUM VON DER ENTENKEULE // OCHSENKOTELETT AM TISCH TRANCHIERT // KÄSE VOM MAITRÉ AFFINEUR WALTMANN // „RÜBLIKUCHEN 2018“ 15 EURO PRO KIND 38 EURO PRO PERSON MENÜS AB 42 EURO PRO PERSON Heerstraße 53859 Niederkassel www.clostermannshof.de Reservierung: 0 22 08 / 94 80-152 oder restaurant@clostermannshof.de


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