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MoZ aktuell Ausgabe 06/18 I Seite 60 Ab 1. März: Schonzeit für Hecken und Gebüsche beachten! Rhein-Sieg-Kreis (ar) – Am 1. März, beginnt die Schonzeit für Hecken und Gebüsche - bis zum 30. September dürfen diese dann weder gerodet noch abgeschnitten oder gar zerstört werden. Denn Hecken und Gebüsche brauchen die heimischen Vögel, Insekten, Säugetiere, Reptilien und Amphibien zum Schutz vor natürlichen Feinden. Die Gehölze dienen ihnen als Schlafund Ruheplätze sowie zur Aufzucht des Nachwuchses. Blattwerk, Knospen, Früchte und Samen sind außerdem kostbare Nahrungsmittelspender für die Tierwelt. Erlaubt sind in der siebenmonatigen Schonzeit nur behutsame Form- und Pflegeschnitte, wie beispielsweise das Zurückschneiden der austreibenden Zweige. Außerdem kann ein maßvoller Rückschnitt notwendig sein, wenn Zweige und Blattwerk in Fußgängerwege oder Fahrbahnen hineinwachsen oder wenn an Ein- und Ausfahrten die Sicht in den Straßenraum versperrt wird. „Durch Radikalschnitte würde Vögeln und anderen Tieren die Lebensgrundlage entzogen“, erklärt Rainer Kötterheinrich, Leiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz und bittet, auf die heimische Tierwelt und ihre Lebensräume Rücksicht zu nehmen. „Auch beim erlaubten behutsamen Form- und Pflegeschnitt sollte stets vorsichtig geprüft werden, ob sich nicht ein bewohntes Nest im Gezweige verbirgt.“ In diesem Fall sollte der Rückschnitt erst nach der Brutzeit erfolgen. Wer jedoch zum „Kahlschlag“ ansetzt, verstößt gegen das nordrhein-westfälische Landschaftsgesetz und riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Weitere Informationen zur Schonzeit für Hecken und Gebüsche können beim Amt für Umwelt und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises unter den Rufnummern 02241/13-2676 oder -3530 erfragt werden. q Einladung Jahreshauptversammlung DLRG OG Lülsdorf (red) - Die DLRG Ortsgruppe Lülsdorf lädt seine Mitglieder zu seiner diesjährigen Jahreshautversammlung ein. Diese findet am 22. März 2018 ab 19.00 Uhr im Gasthaus „Zum Dreieck“, Markusstr. 4, 53859 Niederkassel statt. Neben den Berichten des Vorsitzenden, der einzelnen Ressorts und deren Entlastung, stehen dieses Jahr u.a. Neuwahlen zum Vorstand sowie die Wahl der Delegierten für die Bezirksratstagung auf der Tagesordnung. Anträge müssen gemäß §17 der Satzung mindestens zwei Wochen vor Beginn der Jahreshauptversammlung auf der Geschäftsstelle eingegangen sein. Die vollständige Tagesordnung können während der Trainingszeiten im Vorraum des Schwimmbades und auf der Internetseite der OG Lülsdorf (www.luelsdorf.dlrg.de) eingesehen werden. q Jahreshauptversammlung der Freien Sport Gemeinschaft Rheidt e.V. Am Freitag, 09. März 2018 lädt die Freie Sport Gemeinschaft Rheidt e.V. in das Vereinslokal „Zum Lüches“ zur diesjährigen Jahreshauptversammlung ein. Beginn ist um 20.00 Uhr. Anträge zu dieser Versammlung müssen bis Freitag, 01. März 2018 beim Geschäftsführer Sascha Czimowski, Bingerstr. 13, 53859 Niederkassel, schriftlich eingehen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die satzungsgemäßen Berichte (Vorstand, Kassierer, Kassenprüfer usw.) sowie der Sportjahresrückblick. In diesem Jahr wird der gesamte Vorstand außer dem Geschäftsführer gewählt. Der Vorstand der FSG Rheidt e.V. setzt sich seit der Jahreshauptversammlung 2017 wie folgt zusammen: - Präsident Willi Schmitz - 1. Geschäftsführer Sascha Czimowski - 1. Vorsitzender Friedel Engels - 2. Geschäftsführer Jürgen Steckmeier - 2. Vorsitzender Horst Tönnes - Kassierer Johannes Schmitz - Hallensport Dirk Siegberg - Fußballobmann Florian Bleffert - Sozialwart Horst Grigo Hierzu laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Tagesordnung der Jahreshauptversammlung 2018: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Geschäftsführers 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Sportlicher Jahresrückblick Fußball 6. Sportlicher Jahresrückblick Badminton 7. Entlastung des Vorstandes 8. Neuwahl des Vorstandes außer 1. Geschäftsführer 9. Verschiedenes Der Vorstand q ... denn wir sind von hier!


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