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MoZ Ausgabe 04/18 I Seite 60 aktuell Alles dicht? - Funktionsprüfung der privaten Abwasserleitungen Niederkassel (He) - In den vergangenen Jahren wurde das Kanalnetz durch das Abwasserwerk der Stadt Niederkassel stetig saniert und erneuert. Durch Kamerabefahrungen des Kanalnetzes wurden Fehlstellen erkannt und entsprechend der Schadensbewertung saniert. Aufgrund dieser gesammelten Erfahrung im öffentlichen Bereich, muss davon ausgegangen werden, dass der Zustand der Kanalanlagen im privaten Bereich ebenfalls sanierungsbedürftig ist. Auch private Abwasserleitungen müssen voll funktionsfähig sein. Alle Abwässer können über nicht funktionsfähige Kanalanlagen in das Erdreich bis hin zum Grundwasser gelangen. Da Trinkwasser u.a. auch aus dem Grundwasser gewonnen wird, können hier Beeinträchtigungen bis hin zur dauerhaften Verschmutzung entstehen. Unabhängig einer möglichen Verschmutzung des Grundwassers kann durch schadhafte Hausanschlüsse anstehendes oder steigendes Grundwasser in den öffentlichen Kanal gelangen. Das führt zwangsweise zu erhöhtem Abwasseraufkommen auf der Kläranlage, was auf Dauer betrachtet zur Erhöhung der Abwasserkosten führen kann. Alle erdverlegten Schmutz- oder Mischwasserleitungen sind vom Grundstückseigentümer zu überprüfen. Dazu gehören auch unzugängliche Grundleitungen, welche beispielsweise unter der Bodenplatte verlegt wurden. Ausgenommen hiervon sind alle Abwasserleitungen, die ausschließlich zur Ableitung von Niederschlagswasser dienen. Im Stadtgebiet Niederkassel endet die Zuständigkeit der Eigentümer an der Grundstücksgrenze. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, den Zustand und die Funktionstüchtigkeit seiner privaten Abwasserleitung zu überwachen. Einige Eigentümer werden gesetzlich aufgefordert, eine Funktionsprüfung durchführen zu lassen und das Ergebnis dem Abwasserwerk vorzulegen. Unterschieden wird dabei nach Art des Abwassers und Lage des Grundstückes. Die ehemalige Regelung zur Dichtheitsprüfung nach §61a Landeswassergesetz NRW wurde im Jahr 2013 aufgehoben. Die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen SüwVO Abw (Teil 2) ist 2013 neu in Kraft getreten und regelt in §8 den Überwachungsumfang privater Abwasserleitungen. Prüfungen der privaten Abwasserleitungen innerhalb von Wasserschutzgebieten müssen bis zum 31.12.2020 durchgeführt werden. Alle Abwasserleitungen, die gewerbliches oder industrielles Abwasser fördern, außerhalb von Wasserschutzgebieten bzw. innerhalb von Wasserschutzgebieten liegen und ab dem 01. Januar 1990 errichtet wurden, sind einer Funktionsprüfung bis zum 31.12.2020 zu unterziehen. Für die Durchführung der Funktionsprüfung sind nur Sachkundige zugelassen, die zum Zeitpunkt der Funktionsprüfung auf der Liste des LANUV NRW (Landesamt für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz) aufgeführt sind. Das Abwasserwerk der Stadt Niederkassel erkennt lediglich Prüfprotokolle der o.g. Sachkundigen an. Alle betroffenen Grundstückseigentümer werden im Februar 2018 durch ein separates Anschreiben informiert. Ihre persönliche Prüffrist können Sie über die „Wasserschutzzonenabfrage“ auf der Homepage des Abwasserwerkes in Erfahrung bringen. Alle weiteren Informationen erhalten Sie auf der 24 Stunden Service 02208-1810 Ein herzliches Dankeschön an alle Kunden und Partner, die von Anfang an dabei waren. Auch vielen Dank an viele neu dazugekommene Kunden. Dankeschön für Ihr Vertrauen und für Ihre Treue! Homepage des Abwasserwerkes der Stadt Niederkassel. q info@taxikaraman.de www.taxikaraman.de ... denn wir sind von hier!


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