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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 21. Jahrgang - Samstag 27. Januar 2018 - Woche 04/2018 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-601. Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Niederkassel I. Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2016 wurden gem. § 103 V GO durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner mbB, Bornheim, nach den gesetzlichen Vorschriften geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wurde im Prüfungsbericht vom 25.08.2017 zusammengefasst und vom Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Niederkassel in der Sitzung am 26.09.2017 beraten. Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) hat sich den Prüfungsbericht durch Beschluss zu eigen gemacht und das Ergebnis seiner Beratungen in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Der Bestätigungsvermerk hat folgenden Wortlaut: Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Niederkassel hat den Jahresabschluss 2016 und den Lagebericht der Stadt Niederkassel unter Zugrundelegung des Prüfberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner mbB, Bornheim, geprüft und den nachfolgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt: „Der RPA hat den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und des Lageberichts der Stadt Niederkassel für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Niederkassel. Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der im Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- , Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Niederkassel sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Niederkassel sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses entspricht der Jahresabschluss aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden- , Ertrags- und Finanzlage der Stadt Niederkassel. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage der Stadt Niederkassel und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ II. Beschlussfassung des Rates der Stadt Niederkassel vom 12.10.2017 Entsprechend der einstimmigen Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.09.2017 • hat der Rat der Stadt Niederkassel das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2016 zur Kenntnis genommen, • hat der Rat der Stadt Niederkassel gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2016 festgestellt, • hat der Rat der Stadt Niederkassel beschlossen, den Jahresüberschuss in Höhe von 300.843,49 €. der Ausgleichsrücklage zuzuführen, • haben die Mitglieder des Stadtrates gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen. III. Wesentliche Ergebnisse des Gesamtabschlusses 1. Gesamtergebnisrechnung: Die Gesamtergebnisrechnung für das Jahr 2016 schloss mit einem Gesamtjahresüberschuss von 300.843,49 Euro ab. 2. Gesamtbilanz: IV. Bekanntmachungsanordnung Der vom Rat der Stadt Niederkassel am 12.10.2017 festgestellte Jahresabschluss 2016 ist gem. § 96 II GO NW dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Bericht vom 13.10.2017 angezeigt und von diesem mit Verfügung vom 19.12.2017 zur Kenntnis genommen worden. Der Jahresabschluss 2016 der Stadt Niederkassel wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. V. Einsichtnahme Der Jahresabschluss 2016 steht ab Bekanntmachung bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses gem. § 96 II GO NW zur Einsichtnahme bei der Stadtverwaltung Niederkassel im Rathaus, Rathausstraße 19 in Niederkassel, Zimmer Nr. 127, zu den Öffnungszeiten montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr, freitags von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr sowie außerhalb dieser Zeiten nach vorheriger Vereinbarung zur Verfügung. Nach § 117 GO NW haben Städte und Gemeinden auch zur Information der Einwohner einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen. Die Fortschreibung des Beteiligungsberichtes zum 1.1.2017 liegt im Rathaus Niederkassel, Zimmer Nr. 127, zur Einsichtnahme während der o.a. Dienststunden sowie darüber hinaus nach telefonischer Vereinbarung aus. Niederkassel, den 22.01.2018 Stephan Vehreschild Bürgermeister Ende: Öffentliche Bekanntmachungen


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