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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Niederkassel 21. Jahrgang - Samstag 12. Januar 2019 - Woche 02/2019 Herausgeber der amtlichen Mitteilungen und verantwortlich für den Inhalt ist der Bürgermeister der Stadt Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Tel.: 02208-9466-103. Amtliche Bekanntmachung Bauleitplanung 1. 58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niederkassel 2. Bebauungsplan Nr. 148 L Das Plangebiet umfasst den Bereich des Werkes Evonik (Kombipark) im Stadtteil Lülsdorf/Ranzel. Die Gebietsabgrenzung ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich. Der Übersichtsplan erhebt bezüglich des Inhalts keinen Anspruch auf Genauigkeit. Er soll lediglich bezüglich der Abgrenzung einen Überblick vermitteln. Der Rat der Stadt Niederkassel hat in seiner Sitzung am 17.03.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes 148 L sowie die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Niederkassel beschlossen. Ziel des Bebaungsplanes Mit dem Bebauungsplan 148 L „Kombipark Lülsdorf“ soll, das Planungsrecht zur Ansiedlung von Logistik- und Chemieunternehmen, chemieaffinen Produktionsbetrieben auf einer Teilfläche des heutigen Betriebsgeländes von Evonik Industries in Niederkassel Lülsdorf geschaffen werden. Dieser Bebauungsplan ist einer von drei Bausteinen, um am Standort Lülsdorf einen Strukturwandel einzuleiten, der den bisherigen Standort der Chemieproduktion zu einem zukunftssicheren Industrie- und Gewerbestandort entwickelt. Die Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Bürger zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 148 L sowie der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes werden in der Zeit vom 21.01.2019 bis einschließlich 21.02.2019 bei der Stadtverwaltung Niederkassel, im Rathaus, Rathausstraße 19, Zimmer 23 (Stadtplanung), während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten ausgelegt. Der städtebauliche Entwurf kann von Jedermann eingesehen werden und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Die Einsichtnahme kann auch außerhalb dieser Dienstzeiten nach besonderer Vereinbarung mit Herrn Semsarha, Tel. 02208/9466 804, erfolgen. Dienstzeiten: vormittags: montags bis donnerstags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr freitags 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr nachmittags: donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr Unbeschadet des Ergebnisses der Anhörung besteht im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Möglichkeit Anregungen vorzubringen. Der Zeitpunkt wird noch bekannt gemacht. Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Internet-Seite der Stadt Niederkassel unter www.niederkassel.de/00071 veröffentlicht. Die Begründungen und die Rechtsplanentwürfe sind unter www.niederkassel. de/0001345 einzusehen. Niederkassel, den 08.01.2019 Der Bürgermeister gez. Stephan Vehreschild Ende: Öffentliche Bekanntmachungen Alle Jahre wieder RSAG sammelt Weihnachtsbäume im Januar und Februar ein Alle Jahre wieder stellt sich die Frage, wie das, was vom festlich geschmückten Weihnachtsbaum übrig geblieben ist, am besten entsorgt werden kann. Kaum sind die Feiertage vorüber, heißt es für den Weihnachtsbaum Abschied nehmen. Damit er nicht als nerviger Nadelverteiler zur Last fällt, nimmt die RSAG wieder ausrangierte Bäume mit. Neu in diesem Jahr ist, dass es eine separate Weihnachtsbaum- Abfuhr in den Monaten Januar und Februar geben wird. Sie muss nicht angemeldet werden und erfolgt automatisch im wöchentlichen Wechsel mit der Leerung der Biotonne - nicht mehr gleichzeitig mit der Biotonne. Alle Termine stehen im gedruckten Abfallkalender oder unter www.rsag.de/abfallkalender Der Baumschmuck muss komplett entfernt werden. Die Kunden werden außerdem gebeten, den Weihnachtsbaum auf einen Meter zu kürzen und als Bündel (100 x 50 x 50 cm) am Abfuhrtag bis 6 Uhr morgens zum Abholen bereitzulegen. So wird sichergestellt, dass die Schüttungen der Müllfahrzeuge nicht blockiert werden. q


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